Die Bundesregierung und der Bundesrat haben die ENEV 2009 verabschiedet. Ab 01.10.2009 ist diese neue Vorschrift in Kraft. Was bedeutet das für Sie? Beim Einbau neuer Fensterelemente dürfen festgelegte Energieverluste nicht mehr überschritten werden.
Beim Austausch neuer Fensterelemente ist die ENEV 2009 zu beachten wenn mehr als 10 % der Gebäudeoberfläche ausgetauscht wird. Beim Neubau ist die ENEV generell einzuhalten. Der UW Wert der Fensterelemente darf den Wert 1.3 nicht mehr überschreiten.
Das gleiche gilt auch bei Wohnwintergärten und Anbauten zu Wohnzwecken. Auch hier gibt es für Glasdächer und Fenster / Fassadenelemente festgelegte Werte die nicht überschritten werden dürfen.
Fortuna Wintergarten hat sich auf diese Gesetzesänderung frühzeitig eingestellt und präsentiert in der 1000 qm großen Hausausstellung entsprechende Produkte.
Unsere Fachberater der Verkaufsabteilung informieren Sie hierzu gerne und stellen Ihnen diese Produkte vor.



